Das Instrument Bürgerentscheid


 

Das Instrument Bürgerentscheid

 

Nochmal: ich bin kein Anwalt. Aus den Erfahrungen im Landkreis Stade zeichnet sich aber folgendes Bild ab: Es scheint sich in letzter Zeit ein ganz anderer Weg aufzutun, um die Verwaltungen sehr viel kooperativer zu stimmen: Der Bürgerentscheid. Das ist ein Verfahren der direkten Demokratie in dem Bürger ihre Verwaltungen zu etwas zwingen können, was sie selbst nicht wollte. Das geht nicht bei Dingen, die in den Haushalt einer Gemeinde eingreifen, es ist also nicht möglich, per Bürgerentscheid die Strabs in einer Gemeinde abzuschaffen. Allerdings kann man zum Beispiel strabspflichtige Bauarbeiten für einen mehrjährigen Zeitraum aussetzen. Und das ist nicht zu verhandeln. Wenn ein Antrag auf ein Bürgerentscheid eingereicht wird und juristisch nicht zu beanstanden ist, kann die Verwaltung den Antrag nicht ablehnen. Und, was noch viel schwerer wiegt: vom Eingang des Antrages an gilt ein zweijähriger sofortiger Baustopp.  

 

In Horneburg, einer Nachbargemeinde von Stade hat die Untergruppe der SoVD unter Ingo Lange und Peter Hoffmann einen solchen Bürgerentscheid erfolgreich durchgeführt. Ziel war: „Kein beitragspflichtiger Straßenausbau in Horneburg!“  

 

Voraussetzung für den Bürgerentscheid: 10 % der Wahlberechtigten der letzten Kommunalwahl müssen das Begehren per Listeneintrag, unterstützen. Es mußen also Unterschriften gesammelt werden. In Horneburg reichten dafür 490 Unterschriften.  

 

Nach Abgabe der Unterschriftenlisten und Prüfung hatte innerhalb von 3 Monaten der Bürgerentscheid zu erfolgen, sofern die Unterstützungsunterschriften ausreichend vorliegen. Der Bürgerentscheid ist einer Wahl (Bundestag, Landtag etc.) ähnlich. Die Bürger bekommen eine Wahlbenachrichtigungskarte. Die Wahlorte sind analog zu anderen Wahlen.   

 

Ein Bürgerentscheid hat nur Erfolg, wenn er zwei Hürden überspringt:

1. ihm muss die Mehrheit der Abstimmenden zustimmen und

2. diese Mehrheit muss einen 20%-Anteil an allen Stimmberechtigten ausmachen (Erfolgs-oder Zustimmungsquorum).

 

In Horneburg waren es mehr als 80% der Stimmberechtigten, die sich im Sinne des Bürgerentscheids, also gegen einen beitragspflichtiger Straßenausbau in Horneburg aussprachen. Ein überwältigendes Ergebnis.   

 

Der erfolgreiche Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Ratsbeschlusses, d.h. er muss von der Verwaltung genauso umgesetzt werden, wie ein Gemeinderatsbeschluss. Sollte das nicht geschehen, kann das bei der Kommunalaufsicht beanstandet werden. 

 

Darüber hinaus löst ein erfolgreicher Bürgerentscheid eine „Abänderungssperre“ aus, d.h. er kann innerhalb von 2 Jahren nur auf Initiative des Rates oder infolge eines neuerlichen Bürgerbegehrens durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert oder aufgehoben werden. Ein erfolgreicher Bürgerentscheid hat damit einen höheren Bestandsschutz als ein Ratsbeschluss, der vom Rat jederzeit geändert werden kann.   

 

Es gibt aber noch ein weiteres Ergebnis: Wenn eine BI dieses Verfahren plant und glaubhaft machen kann, daß sie es erfolgreich durchführen wird, wird die Verwaltung sehr viel entgegenkommender, um zumindest den Baustopp zu verhindern oder auf einen geringeren Zeitraum zu begrenzen. So geschehen in Fredenbeck, auch einer Nachbargemeinde Stades.

 


Zum Weiterlesen gibt es folgende Menüpunkte:

Start Einleitung, worum es geht und was geschafft wurde

 

Strabs - Strassenausbaubeitragssatzung - was soll das und wo kommt es her? 

Gründe - und Hintergründe des Kampfes in Stade 

Gegner - Mit wem und womit wir es in Stade zu tun hatten 

Unrecht? - Strabs als Rechtsbruch?

Abschaffung - und Alternativen zur Strabs

Was hilft? - Hilfreich im Kampf gegen die Strabs war in Stade folgendes:

Neuer Weg - Das Instrument Bürgerentscheid

Verbände – Wer kann helfen?