Mit wem und womit wir es in Stade zu tun hatten


Hinter den Kulissen: Nicht alles, was hinter den Kulissen geschehen ist, ist mir bekannt. Und nicht alles von dem, was ich erfahren habe, werde ich hier schildern. So viel aber wohl: Hinter den Kulissen wurde auch gegen die Strabs gekämpft. Einige von uns waren wegen der empfundenen Ungerechtigkeit außer sich. Und viele waren der Meinung, hier in Stade liefe etwas aus dem Ruder und es würde helfen, sich an die Landes- oder sogar Bundespolitik zu wenden. Und so wurden Briefe an alle Landespolitiker geschrieben, in denen die Zustände hier beschrieben wurden mit der Bitte, den kommunalen Parteimitgliedern quasi „von oben“ zurück auf den Weg der Gerechtigkeit zu helfen. Nur wenige dieser Briefe haben überhaupt eine Antwort erhalten, meistens des Inhalts, man wolle sich nicht in die Kommunalpolitik einmischen. Aber die Briefe waren geschrieben, die Politiker wußten, daß in Stade Ärger um die Strabs aufkochte.


 Auf der anderen Seite haben wir es mit dem Städte- und Gemeindebund zu tun. Die Hauptaufgabe des DStGB ist die Vertretung der kommunalen Interessen gegenüber dem Bund und Europa. Er tut dies durch kontinuierliche Kontaktpflege bei Bundestag, Bundesrat, Europäischer Union und anderen Organisationen und Institutionen, in unserem Fall im niedersächsischen Landtag. Durch sein Wirken arbeitet er somit gezielt am politischen Willensbildungs- und Entscheidungsfindungsprozess mit. Er ist Hauptgegner der Abschaffung. Er gibt ein Informationsblatt heraus, in dem er auch Tipps zum Umgang mit Strabsgegnern gibt. Er hat einer Stadt in Niedersachsen Hilfe, auch finanzielle Hilfe, zugesagt, wenn sie die wiederkehrenden Beiträge einführt und es deshalb zu Prozessen von Bürgern gegen die Stadt kommt. Der Städtetag steht auf dem Standpunkt, daß die Einnahmen aus der Strabs das gute Recht der Kommunen sind. Er kann sich eine Abschaffung der Strabs nur vorstellen, wenn jemand anders die entstehenden Einnahmeverluste kompensiert. Die Bürgermeisterin von Stade war lange Vorstandsmitglied in diesem Bund.

 


 Womit wir zu kämpfen hatten:

 

Die Argumente: Wie sich in Gesprächen mit anderen Bürgerinitiativen herausstellte, werden beim Versuch, die Bürger still zu halten, von der Verwaltung und den Bürgermeistern fast immer die gleichen Argumente angeführt. Das kann auch daran liegen, daß ihnen diese Argumente vom Städte- und Gemeindebund geliefert worden sind. Hier die Argumente und der mögliche Umgang damit:

 

"Eigentum verpflichtet" - Das benutzen die Befürworter der Strabs um zu sagen, die Hauseigentümer müßten eben für ihr Eigentum die Verpflichtung Strabs in Kauf nehmen. Aber wem gehören denn die Straßen? Den Gemeinden. Dann sollen auch die Besitzer der Straßen sich um die Pflege ihres Eigentums kümmern.

 

„Dafür ist kein Geld da.“ So wird als erstes immer gesagt, dafür, die Strabs abzuschaffen, sei kein Geld da. Das ist schlicht gelogen, es ist eine politische Frage, also eine Frage des Willens, ob man abschafft oder nicht. Für andere Dinge ist ja auch Geld da. Für die Rettung der Nord LB waren 2019 ohne große Diskussion plötzlich 2,3 Milliarden Euro vorhanden. Mit diesem Geld hätte man, bei einem geschätzt notwendigen Aufwand von 50 Millionen Euro pro Jahr, 46 Jahre lang die Strabsgebühren aller Niedersachsen abgelten können. Außerdem geht es nicht um Almosen, sondern um die Abschaffung einer erkannten Ungerechtigkeit.

 

„Wem sollen wir es denn wegnehmen?“ Wenn man abschaffen wolle, müsse man das Geld an anderer Stelle einsparen. Wo man denn einsparen sollte: Beim Kindergarten, bei der Schule, dem Sportplatz. Diese drei kommen immer. Wir haben irgendwann beschlossen, und auf diese Diskussion nicht mehr einzulassen. Stade zu Beispiel hatte Geld wie Heu und trotzdem versucht, so zu argumentieren. Die Politiker sollen selbst entscheiden, wie sie die Abschaffung der Strabs finanzieren. Dafür sind sie gewählt. Außerdem haben wir an dieser Stelle immer wieder darauf hingewiesen, daß es sich bei der Abschaffung der Strabs um die Beseitigung einer Ungerechtigkeit handelt, nicht um Almosen. Und daß wir von unseren gewählten Politikern erwarten, daß sie als erstes Ungerechtigkeiten aus der Welt schaffen, noch bevor sie Geschenke verteilen.

 

„Die anderen haben auch bezahlt, da wäre es ungerecht, wenn Ihr nicht zahlt.“ Mit dieser Gesinnung wird nie etwas geändert. Hätten frühere Generationen so gedacht, hätten wir heute noch die Todesstrafe. Oder Menschen, die ihre Kinder kostenpflichtig in Kindergärten geschickt haben wurde heute, in Zeiten kostenloser Kindergärten, benachteiligt. Es wird immer Neuerungen geben, die an einem bestimmten Stichtag in Kraft treten. Außerdem: die Leute, die früher bezahlt haben, haben dadurch, daß sie bezahlt haben, die Strabs akzeptiert. Hätten sie damals schon dagegen gekämpft, müßten wir heute nicht mehr diskutieren.

 

„Da können wir nichts machen, wir haben eine Strabs und dann müssen wir sie auch anwenden“ – zweifach gelogen. In jeder Ratssitzung kann die Strabs sofort abgeschafft werden. Und noch mehr gelogen: Selbst ohne die Strabs abzuschaffen kann jede Verwaltung für jedes beliebige Gebiet eine Sondersatzung einführen, die dann die Beiträge bis auf Null setzen kann.

 

„Wenn wir die Strabs abschaffen und dafür die Grundsteuer erhöhen gehen die so gewonnen Mehreinkünfte nicht automatisch in den Straßenbau, Steuern sind nicht zweckgebunden“ – auch nicht wahr, die Verwaltung kann jedes Jahr eine Selbsverpflichtung beschließen, daß die so generierten Einnahmen auch zur Kompensation der durch die Abschaffung der Strabs entstandenen Einnahmeverluste eingesetzt werden.

 

 

„Wir können die Strabs nicht abschaffen und dafür die Grundsteuer erhöhen, weil die bösen Vermieter dann die Mieten erhöhen dürfen, was sie nicht dürfen, wenn sie Strabs bezahlen. Abschaffung der Strabs würde zu Mieterhöhungen führen.“ Wenn dieses Argument kommt, meist von sPD-Politikern, weiß man, daß man veralbert werden soll. Die Vermieter können sich jederzeit von der Strabs schadlos halten. Ob über Nebenkosten oder sonstwie, das sind Unternehmer. Und wenn ein Gewerbetreibender die Strabs von der Steuer absetzen kann, warum sollte das dann ein Vermieter nicht können?

 

 

„Wegen der Kreisumlage müssen wir die Grundsteuer um sehr viel mehr erhöhen, als wir durch die Abschaffung der Strabs verloren haben, weil wir einen großen Teil der Grundsteuer an den Landkreis abführen müssen“ – in den meisten Fällen falsch:  Immer wieder gibt es Bürgermeister, die behaupten, sie könnten die Abschaffung der Strabs nicht über die Grundsteuer B kompensieren, weil dann die Hälfte der Grundsteuererhöhung in die Kreisumlage abgeführt werden müsste, die Grundsteuererhöhung also das Doppelte von dem betragen müßte, was durch Abschaffung der Strabs fehlt. Diese Bürgermeister verschweigen, daß es eine Kappungsgrenze gibt. Diese errechnet sich nach den durchschnittlichen Hebesätzen eines Bundeslandes. Für Niedersachsen liegt die Kappungsgrenze für das Jahr 2019 bei einem Einheitshebesatz von 360. Wenn also eine Gemeinde ihren Hebesatz erhöhen muß und schon vorher einen Hebesatz hat, der größer oder gleich 360 ist, dann kann sie die Erhöhung in vollem Umfang behalten und muß nichts an den Kreis abführen. Nur wenn sie darunter liegt, muß der Anteil, der bis zur Erreichung von 90% dieser Kappungsgrenze, also 324, nötig ist, zwischen Gemeinde und Kreis aufgeteilt werden. Klingt kompliziert, straft aber auchdieses immer wieder angeführte Argument gegen die Abschaffung der Strabs als unwahr ab.

 


Die bezahlten Referenten: Aus mehreren Bürgerinitiativen wurde berichtet, daß die Kommunen gerne als Referenten den Rechtsanwalt Dr. J. Christian von Waldthausen, Fachanwalt unter anderem für Kommunalabgabenrecht, oder einen Rechtsanwalt Dr. Klein zu Informationsveranstaltungen einladen und daß diese beiden gefühlt sehr tendenziöse Informationen liefern. Sollte man an einer "Info-Veranstaltung" teilnehmen, an der einer dieser beiden Referenten als Experte auftritt, ist es sicherlich für die anderen Zuhörer hilfreich, zu erfahren, wie hoch das Honorar des Vortragenden ist und wer es bezahlt, frei nach dem Motto "Wes' Brot ich eß', des Lied ich sing'". Man könnte dann noch fragen, ob die Gemeinde auch bereit wäre, ein entsprechendes Honorar für den Vortrag eines ausgewiesenen Strabsgegners auszugeben.

 


Mangelnde Informationen: Immer hört und liest man, daß die Verwaltungen nicht bereit sind, zu sagen, was denn wirklich der Straßenausbaubeitrag sein wird, den die Anwohner zu zahlen haben. Das macht natürlich den Widerstand schwerer, weil niemand weiß, was auf ihn zukommt. Deshalb hier die Zahl für eine Strabs in Stade Schölisch: Für ein normales Wohnhaus in Eigennutzung sollten wir anfangs mit 8,36 € pro Quadratmeter Grundstück rechnen. Die Strabs wurde dann hier abgeschafft, die Bauarbeiten wurden aber sehr viel länger als geplant, wahrscheinlich wären die 8,36 € nicht ausreichend gewesen. Aber auch so sollten einige Anwohner Beträge bis zu 120.000,00 € bezahlen. Und schon die 5.000,00 €, die so ziemlich die untere Grenze darstellen, sind für viele nur schwer leistbar, besonders wenn sie aus Altersgründen keine Kredite mehr erhalten. Aber wie auch die Beträge sich darstellen: Straßen sind Allgemeingut, jeder muß sie benutzen, also sollten sie auch von der Allgemeinheit in Stand gehalten werden.

 


Zum Weiterlesen gibt es folgende Menüpunkte:

Start Einleitung, worum es geht und was geschafft wurde

 

Strabs - Strassenausbaubeitragssatzung - was soll das und wo kommt es her? 

Gründe - und Hintergründe des Kampfes in Stade 

Gegner - Mit wem und womit wir es in Stade zu tun hatten 

Unrecht? - Strabs als Rechtsbruch?

Abschaffung - und Alternativen zur Strabs

Was hilft? - Hilfreich im Kampf gegen die Strabs war in Stade folgendes:

Neuer Weg - Das Instrument Bürgerentscheid

Verbände – Wer kann helfen?