Abschaffung und Alternativen zur Strabs


Was für Lösungsansätze für eine Abschaffung gibt es?

 Zunächst muß klar sein, daß die bundesweite, zumindest landesweite Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzungen durch Streichung des §6 des NKAG die für alle gerechteste Lösung wäre. Dafür kämpfen auch schon viele, sich denen anzuschließen kann kein Fehler sein. Allerdings sollte man auf dem Weg dahin nicht versäumen, die Abschaffung in der eigenen Gemeinde voranzutreiben. Dafür gibt es verschiedene Wege:


Abschaffung der Strabs und Kompensation der entstehenden Einnahmeausfälle dadurch, daß insgesamt weniger gebaut wird. Das ergibt sich häufig von selbst, da in der Gegenwart die Tiefbaufirmen auf Jahre ausgebucht sind. Die Gemeinden finde ohnehin nur schwer Firmen, die kurzfristig Aufträge übernehmen. Wenn die Gemeinde nur so viel baut, wie sie sich auch leisten kann, ohne die Bürger zu belasten, ist das die sympathischste Lösung. Sie hat dann auch die Möglichkeit, die Straße nur so stark zu modernisieren, wie dringend nötig ist und muß nicht irgendwelche Standards erfüllen, um an Fördermittel zu gelangen. Der Bürgermeister von Winsen an der Aller hat bei einem Vortrag in Bremervörde erklärt, daß er allein dadurch schon die durch die Abschaffung der Strabs fehlenden Mittel stark reduzieren konnte. 


 Abschaffung und dafür Erhöhung der Grundsteuer

Das ist die fairste, die zweitbeste Lösung nach der Abschaffung ohne Kompensation.

Anstatt vier-, fünf- oder sogar sechsstelliger Einmalbeiträge (in Stade sollte ein Ehepaar 120.000,00 € bezahlen, das ist kein Einzelfall) kommen so eher moderate Aufschläge auf die Grundsteuer zustande. Bei uns in Stade hat man uns vorgerechnet, daß dies für ein durchschnittliches Grundstück von ca. 600m² zu einer Erhöhung der Grundsteuer von unter 100,-.€ pro Jahr führen würde – das kann sich jeder leisten, damit könnte man leben. Es widerspricht lediglich dem Gleichheitsparagraphen des Grundgesetzes. Man kann auch niemandem erklären, warum er für die Erneuerung von etwas bezahlen soll, das ihm weder vorher noch hinterher gehört.

 


 Wiederkehrende Beiträge. Die zweitschlechteste Lösung. Weder für die Gemeinde, noch für die Anwohner eine befriedegende Lösung. Dazu muß eine Gemeinde in wirtschaftlich vergleichbare Viertel eingeteilt werden. Diese Einteilung mit einer Bewertung jedes einzelnen Grundstückes muß jedes Jahr neu vorgenommen werden und ist jederzeit beklagbar. Wenn in diesem Viertel eine Straße grunderneuert wird, so zahlen alle in dem Viertel dazu. Die Last verteilt sich hier auf mehr Schultern. Damit wird die Strabs aber nicht gerecht. Der Verwaltungsaufwand dieser Lösung ist enorm, Rechtssicherheit nicht gegeben. Es ist damit zu rechen, daß die Verwaltung mindestens eine, eher zwei feste Stellen zusätzlich einrichten muß.


Abschaffung, Kompensation der Einnahmeverluste der Gemeinden durch das Land. Dies ist die Ideallösung. Die dazu nötigen Mittel würden im Promillebereich des Landeshaushaltes liegen, wären also problemlos verfügbar, wenn der politische Wille bei einer Mehrheit der Entscheider vorhanden wäre.


 Die geplante Gesetzesänderung der Niedersächsischen Landesregierung: Ebenfalls die zweitschlechteste Lösung. Die Ungerechtigkeit bleibt bestehen, bis auf eine bleiben alle Änderungen „kann“-Regeln, d.h. die Gemeinden können entscheiden, ob sie es anwenden wollen oder nicht. Dies ist eines Gesetzgebers nicht würdig. Begründet wird das damit, daß die Landesregierung, würde sie durch ihr Eingreifen die Gemeinden um die Einnahmen aus der Strabs bringen, auch verpflichtet wäre, diese Einnahmeverluste aus Landesmitteln zu kompensieren (Konnexität). Es geht hier um einen Betrag im Promillebereich des Landeshaushaltes. Diese Entscheidung ist eine politische, keine sachlich begründete. Ob Konnexität eintritt, wenn nicht eine Aufgabe an die Kommunen abgegeben, sondern eine dort übliche Ungerechtigkeit aus der Welt geschafft wird, ist nicht geklärt. Meiner Meinung nach tritt in diesem Fall keine Konnexität in Kraft.

 


Erhöhung der Konzessionsabgabe: Eine Einkunftsquelle, die von den Kommunen meistens nicht erwähnt wird, ist folgende: Die Kommunen erhalten durch die grundhafte Straßensanierung auch den Vorteil des höheren Anlagevermögens und kann die Straßen abschreiben. Zusätzlich kassiert die Kommune von den Energieversorgern und anderen für die Nutzung des Straßenkörpers eine Nutzungsgebühr. Die sogenannte Konzessionsabgabe z.B. in Celle liegt jährlich bei über 2 Mio. Euro. Und nicht nur die Energieversorger haben ihre Kabel und Leitungen unter unserer Straße verlegt. Warum sollten sie nicht dafür bezahlen, schließlich machen sie ja auch Tag für Tag, Jahr für Jahr Gewinne durch diese Möglichkeit. Ihnen die Durchleitungsgebühren so zu erhöhen, daß die Anlieger nicht mehr belastet werden müssen, wäre eine Möglichkeit, die man auch nicht außer Acht lassen sollte.

 


Zum Weiterlesen gibt es folgende Menüpunkte:

Start Einleitung, worum es geht und was geschafft wurde

 

Strabs - Strassenausbaubeitragssatzung - was soll das und wo kommt es her? 

Gründe - und Hintergründe des Kampfes in Stade 

Gegner - Mit wem und womit wir es in Stade zu tun hatten 

Unrecht? - Strabs als Rechtsbruch?

Abschaffung - und Alternativen zur Strabs

Was hilft? - Hilfreich im Kampf gegen die Strabs war in Stade folgendes:

Neuer Weg - Das Instrument Bürgerentscheid

Verbände – Wer kann helfen?